SWISS ACTING INSTITUTE - SCHAUSPIELUNTERRICHT NACH MASS
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AGB

SWISS ACTING INSTITUTE
Das Schauspiel-Ausbildungsinstitute für das In- und Ausland
Acting training studio at home and abroad

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

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Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kursveranstaltungen vom Swiss Acting Institute (nachfolgend S.A.I genannt). Sie bilden einen integrierenden Bestandteil des Kursvertrags mit jedem/jeder Kursteilnehmer/in.

1.0 Kurskosten
Der auf der Bestätigung bzw. Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Bezahlung des Kursgeldes im Voraus ist Voraussetzung für die Kursteilnahme. Die Kurskosten sind inklusive der ausgeschriebenen Verpflegung.
Kosten für Anreise, Unterkunft und weiterer Verpflegung geht zulasten der Teilnehmenden.

2.0 Zahlungsbedingungen
Die Kosten für einen Workshop sind im Voraus per Banküberweisung, Twint oder Paypal dem Kursleiter zu bezahlen und wird nach dem Anmeldeschluss des Kurses fällig. In Ausnahmefällen werden Barzahlungen akzeptiert.

3.0 Abmeldungen, Annullations- bzw. Umtriebsgebühren
Abmeldungen sind verbindlich und haben sofort per Telefon oder Mail an das S.A.I zu erfolgen. Bei einer kurzfristigen Abmeldung ohne triftigen Verhinderungsgrund (siehe Punkt 4) stellt das S.A.I Annullations- bzw. Umtriebsgebühren in Rechnung die sofort zur Bezahlung fällig sind.

3.1 Abmeldezeitpunkt:
Bis 4 Tage vor Kursbeginn 25% der Kursgebühr
Bis 3 Tage vor Kursbeginn 50% der Kursgebühr
Bis 1-2 Tage vor Kursbeginn 75% der Kursgebühr

3.2 Begründung für Annullations- bzw. Umtriebsgebühren.
Annulationsgebühren werden erhoben, um die Kosten zu decken, die durch die Stornierung von Kursanmeldungen entstehen. Diese Gebühren sind notwendig, da bei einer kurzfristigen Absage bereits Ressourcen und Vorbereitungen für den Kurs eingesetzt wurden, die nicht zurückerstattet werden können.
Mittels der Anmeldung des Teilnehmers am Kurs hat das S.A.I verbindlich einen Platz reserviert und nachfolgende Interessenten bzw. Teilnehmer können nicht mehr berücksichtigt werden und erhalten eine Absage. In der letzten Woche vor Kursbeginn werden die persönlichen Kursunterlagen sowie Kurs-Zertifikate verfasst und bereitgestellt. 

4.0 Rückerstattung der bezahlten Kurskosten
Eine vollständige Rückerstattung der Kurskosten oder die Abgeltung der Annulationskosten ist möglich, wenn ein Krankheitsfall, ein Unfall (mit ärztlichem Attest) oder ein anderer schwerwiegender Verhinderungsgrund vorliegt. Auch bei Vorlage eines positiven COVID-19-PCR-Tests werden die Kurskosten vollständig zurückerstattet.

5.0 Durchführung
Das S.A.I legt für jeden Kurs eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben; dies unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung. Bei ungenügender Teilnehmerzahl ist das S.A.I berechtigt, den Kurs nicht durchzuführen. In diesem Fall wird das Kursgeld rückerstattet bzw. erlassen.

6) Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behält sich das S.A.I vor, Kurse zeitlich zu verschieben, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse aus wichtigen unvorhergesehenen Gründen zu kürzen. Bei Ausfall eines Kursleiters werden die gesamten Kursgebühren zurückerstattet. 

7) Ausschluss
In wichtigen, begründeten Fällen behält sich das S.A.I vor Personen nicht zum Kursbesuch zuzulassen bzw. von einem Kurs auszuschliessen.

6) Haftung
Für alle vom S.A.I organisierten Kurse und Veranstaltungen schliesst das S.A.I jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Teilnehmer/innen sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, die für die Kurslokalitäten geltenden Ordnungsbestimmungen einzuhalten. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann das S.A.I nicht haftbar gemacht werden. Die SAI übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Teilnehmer in den Kursräumlichkeiten verursacht wurden.
 
7) Versicherung
Die Teilnehmer/innen sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. 

8) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen den Teilnehmer/innen und dem S.A.I ist Schweizer Recht anwendbar.
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